Abwasserleitungen
können wir nach § 45 fertigstellen.
Bei bestehenden Abwasserleitungen muss
die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 4 bei einer
Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015
durchgeführt werden.
Wenn sich die Abwasserleitungen auf einem Grundstück in
einem Wasserschutzgebiet befindet, zur Fortleitung
industrieller oder gewerblichen Abwassers dient und vor dem
01.01.1965 errichtet wurde, endet die Frist am 31.12.2005.
Ihr Kontakt zu uns
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Caudullo , Lange Horst 87, 45527 Hattingen